Info zu den Kosten
Eltern, die ihre Kinder durch eine Tagesmutter betreuen lassen, haben nach § 23 SGB VIII Anspruch auf einen Zuschuss.
Während öffentliche Gelder für Betreuungsplätze in Einrichtungen pauschal ins Budget der Einrichtung fließen, werden bei Tagesmüttern die einzelnen Plätze bezuschusst, d.h. der Zuschuss senkt die Kosten der jeweiligen Eltern direkt. Was die Bezahlung angeht, sollten Sie daher bei Ihrem Jugendamt nachfragen, was Ihnen an Zuschüssen zusteht. Ihr Eigenanteil an den Kosten hängt vollständig davon ab.
Den Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - so die genaue Bezeichnung – kann jeder stellen. Das Jugendamt prüft Ihren Arbeitsvertrag oder Ihren durch Ausbildung/Studium oder anders begründeten Bedarf und legt dementsprechend ein Kontingent an Betreuungsstunden pro Woche fest, die bezuschusst werden. Diese Stunden werden dann der Tagesmutter direkt vom Jugendamt bezahlt. Die Eltern müssen ihren Eigenanteil daran an das Jugendamt zahlen. Wie hoch der liegt, berechnet sich nach og. zugebilligten Wochenstunden, der Anzahl Ihrer Kinder unter 18 Jahren.
Die Praxis wird von den verschiedenen Jugendämtern etwas verschieden gehandhabt. Bitte beachten Sie, dass Bewohner der Stadt Heidelberg sich an das städtische Jugendamt wenden müssen, Bewohner des Landkreises an das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises!